Masernschutzgesetz
Liebe Eltern,
am 01.03.2020 ist das neue Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Informationen hierzu können Sie der beiliegenden Informationsschrift der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie der Internetseite www.masernschutz.de entnehmen.
Wir als Schule sind verpflichtet, den Impfschutz Ihres Kindes zu überprüfen.
Dieses kann durch folgende Nachweise erfolgen:
Bitte füllen Sie untenstehenden Vordruck aus und geben Ihn mit dem entsprechenden Nachweis bis zum 11.06.2021 bei der Klassenlehrerin ab. Das Impfheft, Attest oder die Bestätigung erhalten Sie selbstverständlich umgehend zurück.
Es gilt eine Übergangsregelung bis zum 31.07.2021. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Nachweis der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer vorliegen. Sollte dies nicht erfolgen, muss das Gesundheitsamt hierüber informiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Dietz
(Rektorin)