Masernschutzgesetz

 

Liebe Eltern,

 

am 01.03.2020 ist das neue Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Informationen hierzu können Sie der beiliegenden Informationsschrift der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie der Internetseite www.masernschutz.de entnehmen.

 

Wir als Schule sind verpflichtet, den Impfschutz Ihres Kindes zu überprüfen.

 

Dieses kann durch folgende Nachweise erfolgen:

  • Vorlage eines Impfausweises mit zwei eingetragenen Impfungen oder eines ärztlichen Zeugnisses über den Masern-Impfschutz
  • Vorlage eines ärztlichen Attestes über eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnte
  • Vorlage einer Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen Einrichtung, dass ein Nachweis bereits vorgelegen hat

 

 

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Informationsschrift
Merkblatt Eltern und Erziehungsberechtig
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