die Sommerferien liegen hinter uns, und ich hoffe, dass Sie sich in dieser Zeit gut erholen konnten. Für 59.000
Erstklässlerinnen und Erstklässler beginnt mit diesem Schuljahr ihre Schulzeit. Damit die jungen ABC-Schützen und alle anderen
Schülerinnen und Schüler den bestmöglichen Unterricht erhalten, haben wir im ganzen Land wieder weitere Stellen
für Lehrerinnen
und Lehrer geschaffen. Noch nie gab es in Hessen in unseren Schulen insgesamt so viele Lehrkräfte wie
jetzt.
War das letzte Schuljahr immer noch von pandemiebedingten Einschränkungen gekennzeichnet, konnten wir
doch dank des großartigen Einsatzes aller an Schule Beteiligten an fast jedem Schultag Präsenzunterricht
gewährleisten.
Diese Erfahrungen stimmen mich sehr positiv, dass wir auch die vor uns liegenden Herausforderungen im neuen
Schuljahr gut meistern und die zuletzt in den Unterricht zurückgekehrte weitgehende Normalität weiter pflegen werden.
Mein Ziel war, ist und bleibt es, so viel schulischen Alltag mit so wenig Einschränkungen wie möglich
und infektiologisch vertretbar an den Schulen aufrechtzuerhalten. Das liegt im Interesse der Bildungschancen der
Kinder und Jugendlichen. Zum Schuljahresstart ist uns das gelungen. Wir setzen auf Freiwilligkeit beim Testangebot und beim Bedecken von Mund und Nase und wir
halten die Schulen offen.
Das bringt das neue Schuljahr 2022/2023
Im neuen Schuljahr erwartet uns einiges Neues. Zugleich setzen wir auf Bewährtes und entwickeln es fort. Unserem
klaren Bekenntnis zur Digitalisierung tragen wir mit der Einführung des neuen Schulfachs „Digitale Welt“ im Rahmen eines Pilotverfahrens an zwölf Schulen mit
rund 70 Klassen Rechnung. Unser erfolgreiches Aufholprogramm „Löwenstark – der BildungsKICK“ wurde vor über einem Jahr aufgelegt, um Kinder und Jugendliche
dabei zu unterstützen, die durch coronabedingte Einschränkungen des Schulbetriebs entstandenen Rückstände auszugleichen. Es wird fortgesetzt. Und auch die
vielen ukrainischen Flüchtlinge, die aus ihrer Heimat vor dem Krieg fliehen mussten, konnten wir in den hessischen Schulen willkommen heißen und mit gezielten
Intensivsprachfördermaßnahmen sowie dem beeindruckenden Engagement der Schulgemeinden unterstützen, damit sie sich in unserem Land gut aufgehoben fühlen und
die deutsche Sprache lernen.
Hierüber und über viele weitere Themen möchte ich Sie in diesem Elternbrief informieren. Die einzelnen Inhalte
finden Sie untenstehend.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start ins neue Schuljahr!
Herzliche Grüße
Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Hessischer Kultusminister
ab Montag, den 02.05.2022 gilt Folgendes an unserer Schule:
keine Maskenpflicht
keine Testpflicht
keine Beschränkungen im Unterricht (z.B. Sport/Musik)
offene Nachmittagsbetreuung (keine festen Gruppen mehr)
Sie können für Ihr Kind 2 kostenfreie Tests pro Woche zur freiwilligen Selbsttestung zu Hause bekommen. Der entsprechende Elternbrief wurde diese Woche ausgeteilt.
Bitte informieren Sie uns weiterhin über positive Schnelltests und halten Sie die Quarantäneregeln ein!
Ich freue mich sehr, dass wir langsam zur Normalität zurückkehren. Allerdings bitte ich Sie aufgrund der noch immer sehr hohen Fallzahlen um verantwortungsvolles Handeln.
ab Montag, den 04.04.2022 gelten neue Corona-Regeln:
keine Maskenpflicht mehr in der Schule (Ausnahme: dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske im Klassenraum nach einem Infektionsfall in der Klasse)
Testpflicht 3x wöchentlich (in der Schule oder in einem offiziellen Testzentrum, der Test darf zu Unterrichtsbeginn maximal 48 Stunden alt sein, ausgenommen von der
Testpflicht sind Geimpfte und Genesene)
WICHTIG: Sollte Ihr Kind Krankheitssymprome haben, die auf eine COVID-19-Infektion hinweisen (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns), darf Ihr Kind die Schule nicht
betreten!
Die weiteren Corona-Regeln entnehmen Sie bitte dem aktuellen Hygiene-Plan unten im Downloadbereich.
Für den Fall, dass Ihr Kind in der Schule mit dem Corona-Selbsttest positiv getestet wird, werden wir Sie anrufen und Sie müssen Ihr Kind aus der Schule abholen. Es beginnt sofort eine
10tägige Quarantäne, beginnend ab dem Tag nach dem positiven Test. Ein Freitesten ist nach 7 Tagen, also am achten Tag nach dem positiven Schnelltest, möglich. Bitte informieren Sie uns über die
PCR-Testergebnisse.
Seit dem 16.02.2022 gibt es ein PCR-Testzentrum für Schülerinnen und Schüler am Klinikum Kassel. Genauere Infos dazu finden Sie oben im Download.
Wird ein Kind einer Klasse positiv getestet, wird die gesamte Klasse 7 Tage lang täglich getestet. Dies gilt auch, wenn zuhause ein positiver Schnelltest durchgeführt wurde.
Alle Kinder haben in diesem Schuljahr ein Testheft bekommen, in dem die in der Schule vorgenommenen Selbsttests dokumentiert werden. Dieses Testheft kann dann als offizieller
Testnachweis im außerschulischen Bereich genutzt werden. Grundsätzlich ist die Vorlage des Testhefts ausreichend, ein Lichtbildausweis ist nur in begründeten Zweifelsfällen erforderlich. Dennoch
stellen wir Ihrem Kind gerne einen Schülerausweis aus. Dafür müssen Sie uns lediglich ein Passbild Ihres Kindes abgeben. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie selbst ein Passbild in das Testheft
einkleben, das von uns dann mit dem Schulstempel versehen wird.
Bei weiteren Fragen zum Testheft schauen Sie bitten unten im Downloadbereich unter "aktuelle Regelungen zur Testheftnutzung".
Ich bitte Sie als Eltern weiterhin eindringlich, das Schulgelände nur in dringenden Fällen und nur nach vorheriger Anmeldung zu betreten!
Zum Abholen verabreden Sie sich bitte mir Ihren Kindern am Schultor.
Bitte beachten Sie dazu das Formular "Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen" unten im Downloadbereich!
medizinische Maskenpflicht (Ausnahme: im Freien und beim Schulsport)
Testpflicht 3x wöchentlich(in der Schule oder in einem offiziellen Testzentrum, der Test darf zu
Unterrichtsbeginn maximal 48 Stunden alt sein, ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte und Genesene)
WICHTIG: Sollte Ihr Kind Krankheitssymprome haben, die auf eine COVID-19-Infektion hinweisen (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs- und
Geschmackssinns), darf Ihr Kind die Schule nicht betreten!
Die weiteren Corona-Regeln entnehmen Sie bitte dem aktuellen Hygiene-Plan unten im Downloadbereich.
Für den Fall, dass Ihr Kind in der Schule mit dem Corona-Selbsttest positiv getestet wird, werden wir Sie anrufen und Sie müssen Ihr Kind
aus der Schule abholen. Es beginnt sofort eine 10tägige Quarantäne, beginnend ab dem Tag nach dem positiven Test. Ein Freitesten ist nach 7 Tagen, also am achten Tag nach dem positiven
Schnelltest, möglich. Bitte informieren Sie uns über die PCR-Testergebnisse.
Seit dem 16.02.2022 gibt es ein PCR-Testzentrum für Schülerinnen und Schüler am Klinikum Kassel. Genauere Infos dazu finden Sie oben im Download.
Wird ein Kind einer Klasse positiv getestet, wird die gesamte Klasse7 Tagelang täglich getestet. Dies gilt auch, wenn zuhause ein positiver Schnelltest durchgeführt
wurde.
Alle Kinder haben in diesem Schuljahr ein Testheft bekommen, in dem die in der Schule vorgenommenen Selbsttests dokumentiert werden.
Dieses Testheft kann dann als offizieller Testnachweis im außerschulischen Bereich genutzt werden. Grundsätzlich ist die Vorlage des Testhefts ausreichend, ein Lichtbildausweis ist nur in
begründeten Zweifelsfällen erforderlich. Dennoch stellen wir Ihrem Kind gerne einen Schülerausweis aus. Dafür müssen Sie uns lediglich ein Passbild Ihres Kindes abgeben. Eine weitere Möglichkeit
ist, dass Sie selbst ein Passbild in das Testheft einkleben, das von uns dann mit dem Schulstempel versehen wird.
Bei weiteren Fragen zum Testheft schauen Sie bitten unten im Downloadbereich unter "aktuelle Regelungen zur Testheftnutzung".
Ich bitte Sie als Eltern weiterhin eindringlich, das Schulgelände nur in dringenden Fällen und nur nach
vorheriger Anmeldung zu betreten!
Zum Abholen verabreden Sie sich bitte mir Ihren Kindern am Schultor.
Bitte beachten Sie dazu das Formular "Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen" unten im Downloadbereich!
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Kooperation!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Dietz
(Rektorin)
Update 75 vom 26.01.2022
Liebe Eltern,
aktuell gelten folgende Corona-Regeln:
medizinische Maskenpflicht (Ausnahme: im Freien und beim Schulsport)
Testpflicht 3x wöchentlich(in
der Schule oder in einem offiziellen Testzentrum, der Test darf zu Unterrichtsbeginn maximal 48 Stunden alt sein, ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte und
Genesene)
WICHTIG:
Sollte Ihr Kind Krankheitssymprome haben, die auf eine COVID-19-Infektion hinweisen (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns), darf Ihr Kind die Schule nicht
betreten!
Kinder mit
Schnupfen können sich auf Ihren Wunsch sicherhaltshalber täglich in der Schule testen!
Die weiteren Corona-Regeln entnehmen Sie bitte dem aktuellen Hygiene-Plan unten im
Downloadbereich.
Für den Fall,
dass Ihr Kind in der Schule mit dem Corona-Selbsttest positiv getestet wird, werden wir Sie anrufen und Sie müssen Ihr Kind aus der Schule abholen. Es beginnt sofort eine
10tägige Quarantäne, beginnend ab dem Tag nach dem positiven Test. Ein Freitesten ist nach 7 Tagen, also am achten Tag nach dem positiven Schnelltest, möglich. Das Ergebnis kann in einer
anerkannten Teststelle oder von einem Arzt abgesichert werden. Dies ist aber nicht mehr verpflichtend.
Wird ein Kind einer Klasse positiv getestet, wird die gesamte Klasse sicherheitshalber 14 Tagelang täglich getestet. Dies gilt auch, wenn
zuhause ein positiver Schnelltest durchgeführt wurde.
Alle Kinder haben in diesem Schuljahr ein Testheft bekommen, in dem die in der
Schule vorgenommenen Selbsttests dokumentiert werden. Dieses Testheft kann dann als offizieller Testnachweis im außerschulischen Bereich genutzt werden. Grundsätzlich ist die Vorlage des
Testhefts ausreichend, ein Lichtbildausweis ist nur in begründeten Zweifelsfällen erforderlich. Dennoch stellen wir Ihrem Kind gerne einen Schülerausweis aus. Dafür müssen Sie uns lediglich ein
Passbild Ihres Kindes abgeben. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie selbst ein Passbild in das Testheft einkleben, das von uns dann mit dem Schulstempel versehen wird.
Ich bitte Sie als Eltern weiterhin eindringlich, das Schulgelände nur in dringenden Fällen und
nur nach vorheriger Anmeldung zu betreten!
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt ab Donnerstag, dem 25. November 2021 auch am Sitzplatz, so wie dies auch in Hochschulen, sonstigen Bildungseinrichtungen,
Übernachtungsbetrieben, bei Veranstaltungen, in Kinos, Theatern sowie in entsprechenden Arbeitsplatzsituationen vorgeschrieben ist.
3x pro Woche Selbsttests
Für die Testpflicht von Schülerinnen und Schülern, die weder geimpft noch genesen sind, ergeben sich keine Änderungen. Diese müssen auch weiterhin für die Teilnahme am Präsenzunterricht
dreimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen (Ausnahme: 14 Tage tägliche Testpflicht nach Auftreten eines Coronafalls in der Klasse oder Lerngruppe). Die Ihnen
bekannten Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelten weiterhin. Rechtzeitig zum 2. Schulhalbjahr erhalten alle Schulen eine Neuauflage des Testhefts.
Veranstaltungen in der Schule - 2 G
Aufgrund der neuen Bestimmungen für Veranstaltungen ab 25 Personen (Kinder — auch unter 6 Jahren — werden hierbei ebenso wie geimpfte und genesene Personen mitgezählt) gemäß § 16 CoSchuV gilt ab
Donnerstag, dem 25.11.2021, dass grundsätzlich nur geimpfte und genesene Personen (sog. 2G -Regelung) an Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen dürfen. Dies gilt somit auch für Elternabende,
Informationsveranstaltungen zum Übergang von Klasse 4 nach 5 sowie zum Übergang nach der Sekundarstufe I in eine berufliche Schule, Tage der offenen Tür an der Sekundarstufe I und II zur
Vorstellung der Schule, Berufsmessen, Schulfeste sowie Schulfeiern wie Advents- oder Weihnachtsfeiern etc. Darüber hinaus sind folgende allgemeine Sonderregeln bei Veranstaltungen zu beachten:
Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder sind von der 2GRegelung ausgenommen. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können und Personen, für die
keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, können statt eines Geimpften- oder Genesenennachweises auch einen negativen Antigen -Test oder das Testheft für Schülerinnen und Schüler vorlegen.
Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die älter als 6 Jahre sind, gilt die Verpflichtung, durchgängig eine medizinische Maske zu tragen (Ausnahme: Veranstaltungen im Freien, sofern dort
ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände eingehalten werden kann). • Ein Abstands- und Hygienekonzept ist erforderlich, das u.a. Maßnahmen zur Ermöglichung der Einhaltung
von Mindestabständen oder andere geeignete Schutzmaßnahmen beinhaltet
Update 69 vom 09.11.2021
Aktuelle Informationen zum
Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Donnerstag,
medizinische Maskenpflicht (Ausnahme: am eigenen Sitzplatz, im Freien und beim Schulsport)
Testpflicht 2x wöchentlich(in der Schule oder in einem offiziellen Testzentrum, der Test darf zu
Unterrichtsbeginn maximal 72 Stunden alt sein, ausgenommen von der Testpflicht sind Genesene)
WICHTIG: Sollte Ihr Kind Krankheitssymprome haben, die auf eine COVID-19-Infektion hinweisen (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs- und
Geschmackssinns), lassen Sie es bitte unbedingt zuhause.
Kinder mit Schnupfen können sich sicherhaltshalber täglich in der Schule testen!
Die weiteren Corona-Regeln entnehmen Sie bitte dem aktuellen Hygiene-Plan unten im Downloadbereich.
Für den Fall, dass Ihr Kind in der Schule mit dem Corona-Selbsttest positiv getestet wird, werden wir Sie anrufen und Sie müssen Ihr Kind
aus der Schule abholen. Anschließend muss dann ein kostenfreier PCR-Test in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses muss sich Ihr Kind in
Quarantäne begeben.
Alle Kinder haben in diesem Schuljahr ein Testheftbekommen, in dem die in der Schule vorgenommenen Selbsttests dokumentiert werden. Dieses
Testheft kann dann als offizieller Testnachweis im außerschulischen Bereich genutzt werden. Grundsätzlich ist die Vorlage des Testhefts ausreichend, ein Lichtbildausweis ist nur in begründeten
Zweifelsfällen erforderlich. Dennoch stellen wir Ihrem Kind gerne einen Schülerausweis aus. Dafür müssen Sie uns lediglich ein Passbild Ihres Kindes abgeben. Eine weitere Möglichkeit ist, dass
Sie selbst ein Passbild in das Testheft einkleben, das von uns dann mit dem Schulstempel versehen wird.
Ich bitte Sie als Eltern weiterhin eindringlich, das Schulgelände nur in dringenden Fällen und nur nach vorheriger Anmeldung zu
betreten!
Zum Abholen verabreden Sie sich bitte mir Ihren Kindern am Schultor.
Bitte beachten Sie dazu das Formular "Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen" unten im Downloadbereich!
zu Beginn des neuen Schuljahres werden in der Schule Testhefte verteilt.
Mit diesem Heft können hessische Schülerinnen und Schüler dokumentieren und belegen, dass sie regelmäßig an Testungen zum Nachweis, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV-2.Virus vorliegt,
teilnehmen. Es dient nicht nur im schulischen Bereich als Nachweis, sondern kann auch im Alltag, z. B. bei einem Kino- oder Restaurantbesuch vorgelegt werden.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind das Testheft an den Testtagen (die ersten zwei Schulwochen montags, mittwochs und freitags, anschließend montags und mittwochs) mit in die Schule bringt.
Als Testnachweis gilt das Testheft außerhalb des Schule nur in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis, Personalausweis oder Kinderreisepass.
Sollte ihr Kind keinen Personalausweis oder Kinderreisepass haben, können Sie für Ihr Kind in der Schule gegen Vorlage eines Lichtbildes einen Schülerausweis erhalten.
Bitte vermerken Sie auf der Rückseite des Lichtbildes bitte Nachname, Vorname und Klasse und geben es bei der Klassenlehrerin ab. Der Ausweis wird am nächsten Sekretariatstag (dienstags und
donnerstags) fertig gestellt und Ihrem Kind mitgegeben.
auch im neuen Schuljahr wird die Testpflicht weiterhin bestehen bleiben. Hierfür benötigen wir von Ihnen eine neue Einwilligungserklärung, die sie unter diesem
Beitrag finden. Bitte drucken Sie sie aus und geben sie ihrem Kind ausgefüllt und unterschrieben mit in die Schule.
ab Freitag, 25.06.2021 tritt eine neue Verordnung in Kraft, die im Corona-Kabinett der Landesregierung am 22.06.2021 verhandelt wurde.
Zur Kenntnis finden Sie diese Verordnung in der Anlage. Die wesentlichste Veränderung betrifft das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung im Klassenraum. Schüler und
Schülerinnen sowie Lehrkräfte dürfen im Klassenraum die Mund-Nase-Bedeckung abnehmen, in den Durchgangsflächen und im Schulgebäude besteht aber nach wie vor Maskenpflicht. Auch im Außenbereich
ist die Maskenpflicht aufgehoben.
Wie üblich werden die Lernenden und die Lehrkräfte zweimal wöchentlich einen Selbsttest durchführen; dieser ist Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht.
seit fast einer Woche sind wir wieder im eingeschränkten Regelbetrieb und Ihre Kinder sind im festen Klassenverband. So ist ein Stückchen Normalität nach einer so
langen Zeit eingekehrt.
Die Betreuung findet gemäß der Anmeldung Ihres Kindes wieder wie gewohnt statt. Die Abrechnung des Mittagessens erfolgt nicht mehr je nach Teilnahme sondern
pauschal für den ganzen Monat. Bitte teilen Sie Herrn Rosenberger Änderungen bzw. Bring- und Abholzeiten mit.
eMail: gss.schulbetreuung@gmail.com
Telefon: 05607-933314
Sprechzeiten:
Montags bis Freitags von 07:30 bis 08:00 Uhr und von 12:00 bis 16:30 Uhr
Ihnen einen schönen Feiertag und herzliche Grüße
Antje Dietz
(Rektorin)
Update 62
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
wie bereits angekündigt, kehren wir ab Donnerstag, d. 27.05.2021 in den Präsenzunterricht zurück, d. h. alle Kinder lernen wieder jeden Tag in der Schule
(eingeschränkter Regelbetrieb)!
Die Schülerinnen und Schüler lernen in festen Gruppen.
Die Durchführung der Selbsttests (Testpflicht) bzw. die Vorlage eines Nachweises aus einem Testzentrum bleibt bestehen.
Die Abstandsregeln und Maskenpflicht gelten weiterhin.
Ausschlaggebend dafür sind folgende Tage:
Donnerstag, 20.05. Inzidenz von 75,2
Freitag, 21.05. Inzidenz von 69,7
Samstag, 22.05. Inzidenz von 68,8
Dienstag, 25.05. Beschulung von Gruppe 2 Inzidenz von 52,4
Update 61
Landesregierung beschließt neuen Stufenplan
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
die Landesregierung hat beschlossen, dass Schulen in Landkreisen, die ab dem 17. Mai nicht mehr unter die sogenannte „Bundesnotbremse“ fallen, weitere
Öffnungsschritte vollziehen können. Im Einzelnen bedeutet dies für uns als Grundschule folgendes:
Stufe 1 (Inzidenz unter 100)
Die Klassen 1 bis 4 kehren in den Präsenzunterricht zurück und lernen wieder jeden Tag in der Schule (eingeschränkter
Regelbetrieb).
Die Schülerinnen und Schüler lernen in festen Gruppen.
Die Durchführung der Selbsttests (Testpflicht) bzw. die Vorlage eines Nachweises aus einem Testzentrum bleibt bestehen.
Die Abstandsregeln und Maskenpflicht gelten weiterhin.
Diese Stufe tritt nach Rücksprache mit dem Schulträger und dem Gesundheitsamt in Kraft, sobald ein Landkreis an 5 Werktagen hintereinander eine Inzidenz unter 100 aufweist.
Stufe 2 betrifft die Jahrgangstufen 7 aufwärts, daher erläutere ich das Vorgehen an dieser Stelle nicht.
Bei einer anhaltenden Inzidenz über 100 bzw. 165, gelten weiterhin die Ihnen bekannten Regelungen der „Bundesnotbremse“.
Versetzungen im aktuellen Schuljahr
Die Leistungsfeststellung und -bewertung erfolgt im aktuellen Schuljahr 2020/2021 in den verschiedenen Jahrgangsstufen auf der
Grundlage von Präsenz-, Wechsel- und Distanzunterricht. Aufgrund der Gleichwertigkeit der unterschiedlichen Unterrichtsformen haben diese grundsätzlich keinen Einfluss auf die
Leistungsbewertung, sind jedoch angemessen zu berücksichtigen.
Das Zeugnis am Ende des Schuljahres weist den Leistungsstand aus, der während des gesamten Schuljahres erreicht wurde. § 19 Abs. 1 VOGSV sieht vor, dass
Fachnoten, die zum Ende des Schuljahres erteilt werden, die Leistungen der Schülerin oder des Schülers des gesamten Schuljahres unter Berücksichtigung der individuellen
Lernentwicklung zugrunde zu legen sind, wobei der erreichte Leistungsstand am Ende des Schuljahrs den Schwerpunkt bildet.
In einer allgemein bildenden Schule können Schülerinnen und Schüler eine Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen, wenn zu erwarten ist, dass sie dadurch
in ihrer Lernentwicklung besser gefördert werden können. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz auf Antrag der Eltern.
Auf eine freiwillige Wiederholung, die bis 1. Juni 2021 beantragt und von
der Klassenkonferenz positiv beschieden wird, findet § 75 Abs. 5 Satz 3 HSchG keine Anwendung; die freiwillige Wiederholung wird auf mögliche künftige Wiederholungen nicht
angerechnet. Dies gilt nicht, wenn abweichend von § 21 Abs. 2 Satz 1 VOGSV eine Wiederholung einer Jahrgangsstufe erfolgt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung wiederholt wird, da
bereits bei der freiwilligen Wiederholung im Zeitraum vom 27. April 2020 bis zum 31. März 2021 eine Nichtanrechnung stattgefunden hat.
Eine Versetzung kann in besonders begründeten Ausnahmefällen auch ohne Ausgleich nicht ausreichender Leistungen erfolgen, wenn besondere Umstände
vorliegen, die die Schülerin oder der Schüler nicht zu vertreten hat.
Zu den besonderen Umständen, die die Schülerin oder der Schüler nicht zu vertreten hat, können im Schuljahr 2020/2021 vor dem Hintergrund der
Corona-Pandemie u. a. auch mangelhafte Lernbedingungen im häuslichen Umfeld, hohe Belastung im familiären Bereich, hohe Belastung aufgrund sich verstärkender psychischer
Vorerkrankungen, längerfristige Erkrankung, lange Quarantänezeiten, Befreiung vom Präsenzunterricht aus gesundheitlichen Gründen etc. zählen.
Sie können diese Regelungen noch einmal in der nachfolgenden Grafik genauer entnehmen:
Liebe Eltern,
nachfolgend finden Sie das Dokument für die Anmeldung für die Betreuung ab 24.05.2021.
das Schulamt hat soeben die Meldung bestätigt, dass wir am
Freitag, 07.05.2021 wieder ins Wechselmodell starten dürfen. Eine zusätzliche Freigabe durch das Gesundheitsamt ist nicht nötig.
Auch wenn im Stundenplan Freitags keine Testungen vorgesehen sind, wird am 07.05.2021 der Selbsttest an der Schule
durchgeführt
Bitte beachten Sie die Hinweise des gestrigen Eintrages.
Herzliche Grüße
Antje Dietz
Rektorin
Update 59
Ausblick: Planung des Unterrichtsbetriebs ab dem 07.05.2021
bei einer stetigen Inzidenz unter 165
Liebe Eltern und
Erziehungsberechtigte,
unter der Voraussetzung, dass die Inzidenzwerte im Landkreis Kassel weiterhin unter
165 bleiben, können wir die Schule am Freitag, 07.05.2021 wie folgt öffnen:
Unsere Planung sieht vor, dass der Wechselunterricht ab Freitag, 7.5.21 in allen
Jahrgängen stattfindet! Die tageweise Einteilung in Gruppe 1 und 2 kann in u.a. Dokument eingesehen
werden. Am 07.05.2021 startet Gruppe 1. Die Notbetreuung bleibt weiterhin bestehen.
Am Präsenzunterricht dürfen nur die Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die
entweder zweimal pro Woche an einem Selbsttest in der Schule teilnehmen oder jeweils ein negatives Testergebnis von einem Testzentrum vorweisen können,
welches nicht älter als 72 Stunden ist.
Für einen reibungslosen Ablauf in der Betreuung des Landkreises, bitte ich darum die unten angefügte Anmeldung bis spätestens
Freitag, 07.05.2021 10:00 Uhr abzugeben, damit die entsprechenden Mittagessen bestellt werden können.
aufgrund einiger Nachfragen, möchte ich Ihnen nochmals in Kürze mitteilen, inwiefern die Testungen in der Schule stattfinden:
Ihr Kind kommt am Montag entweder mit einer unterschriebenen, aktuellen Einwilligungserklärung oder einem negativen Testbescheid (kostenloser Bürgertest) eines
Testzentrums in die Schule. Sollte beides nicht vorliegen und Ihr Kind nicht vom Präsenzunterricht abgemeldet sein, so darf Ihr Kind weder am Präsenzunterricht noch an der Notbetreuung
teilnehmen und muss wieder abgeholt werden.
Montag und Dienstag wird jeweils ein Pate vom Deutschen Roten Kreuz kommen, um die Kinder in der Klasse erstmals in die Selbsttestung einzuweisen.
Danach werden sich die Kinder selber zweimal wöchentlich testen. Dies findet im Klassenverband statt.
Alle Lehrkräfte werden sensibel sowohl die Klassen als auch ggfs positiv getestete Kinder betreuen. Bitte beachten Sie: ein positiver Schnelltest ist nur ein
Verdachtsmoment, welchem nachgegangen werden muss. Ggfs betroffene Kinder werden in der Bücherei bis zur Abholung durch die Eltern betreut.
Bitte schauen Sie sich mit Ihren Kindern die Videos (siehe aktuelle Informationen) an, um einen Überblick über die Selbsttestungen zu haben!
Für weitere Informationen verweise ich auf die Seite des Hessischen Kultusministeriums, auf welcher Sie auch Antworten zur häufig gestellten Fragen finden.
Liebe Eltern, da die Inzidenz im Landkreis Kassel seit Samstag über dem Grenzwert von 165 liegt, werden wir ab Mittwoch, den 28.04.2021, wie durch
die Bundesnotbremse beschlossen, wieder in den Distanzunterricht zurückkehren. Wenn dieser Wert fünf Tage lang unter 165 liegt, werden wir am übernächsten Tag zurück in den
Wechselunterricht gehen.
Für die Zeit des Distanzunterrichts bieten wir eine Notbetreuung an, die unter folgenden Bedingungen in Anspruch genommen werden darf:
beide Elternteile arbeiten
Alleinerziehende
besondere Notlagen
Für die Notbetreuung besteht weiterhin die Testpflicht. Wenn Sie Ihr Kind für die Notbetreuung anmelden möchten, schreiben Sie der
Klassenlehrerin eine E-Mail.
Bleiben Sie gesund!
UPDATE 56 vom 24.04.2021
Das Gesundheitsamt hat soeben die Meldung bestätigt, dass die Schulen im Landkreis Kassel ab 28.04.2021 geschlossen werden.
Die Notbetreuung bleibt unter Anwendung von Selbsttests bestehen.
Bitte melden Sie Ihre Kinder bis morgen, 27.04.2021 10:00 Uhr über die Klassenlehrerinnen bei der Notbetreuung
an.
UPDATE 55 vom 23.04.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten der Geschwister-Scholl-Schule,
möglicherweise steht eine Schulschließung an.
Ab Samstag, den 24.04.2021 gelten in Hessen neue Beschlüsse für den Schulbetrieb.
Die Beschlüsse gelten laut Infektionsschutzgesetz bis zum 30.06.2021.
Die Schulschließung tritt in Kraft, wenn die Inzidenz im Landkreis Kassel 3 Tage bei einem Wert von über 165 liegt. Eine
Schulschließung erfolgt dann am übernächsten Tag.
Ein Beispiel: Steigt die Inzidenz Samstag, Sonntag und Montag über diesen Wert und bleibt dauerhaft hoch, schließt die Schule ab Mittwoch und geht zum
Distanzunterricht über.
Eine Notbetreuung bleibt unter Anwendung von Selbsttest bestehen.
Konkret:
Drei Tage über einer Inzidenz von 165 bedeutet am übernächsten Tag eine Schulschließung (Distanzunterricht). Die
Notbetreuung bleibt bestehen.
Informationen zu den aktuellen Inzidenzzahlen finden die auf der Internetseite des Robert Koch Instituts.
wie Sie bereits aus den Medien entnommen haben , wird der Schul- und Unterrichtsbetrieb zunächst bis zum 09.05.2021 genauso fortgeführt wird, wie er bis zu den
Osterferien erfolgt ist. Das bedeutet konkret:
Die Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden ab dem 19. April 2021 weiterhin in geteilten Lerngruppen im Wechselunterricht beschult.
Am 19.04.2021 beginnen wir mit der Beschulung von Gruppe 1.
Die eingerichtete Notbetreuung wird wie bisher fortgeführt.
Die Anmeldung für die Notbetreuung ist bis Freitag für die folgende Woche bei der Klassenlehrerin zu tätigen.
Hinzu kommt, dass ab dem 19. April 2021 der Nachweis eines negativen Testergebnisses zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der
Notbetreuung ist. Dieses darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Sie können selbst entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest macht oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der
Schule. Beide Angebote sind kostenfrei. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.
Schülerinnen und Schüler, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot in der Schule Gebrauch
machen, müssen das Schulgelände verlassen und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult. Wenn Sie sich gegen einen Test entscheiden, melden Sie Ihr
Kind bitte schriftlich, bei Ihrer Klassenlehrerin, von der Teilnahme am Präsenzunterricht ab.
Ihr Kind verbringt in diesem Fall die Lernzeit zuhause und erhält von der Schule geeignete Aufgabenstellungen.
Falls Ihr Kind den Nachweis durch die Teilnahme an der Selbsttestung in der Schule erbringen soll, so ist dafür erforderlich, dass es die unterschriebene
Einwilligungserklärung in der Schule vorgelegt hat/ am ersten Schultag vorlegt. Die Schülerinnen und Schüler werden bei den Testungen von ihren Lehrkräften begleitet.
Informationen zur Durchführung der Selbsttests und kindgerechte Erläuterungen zu den einzelnen Schritten können Sie unter folgenden Links ansehen:
einen wichtigen Baustein zur Bekämpfung der Pandemie stellen nun die Antigen- Selbsttests dar, die durch eine Sonderzulassung des Bundesinstituts
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) seit Kurzem auch zur Eigenanwendung durch Laien zur Verfügung stehen. Das Corona-Kabinett hat auf dieser Grundlage eine
Teststrategie für Schulen und Kitas beschlossen, nach der sich Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und alle weiteren an Schule tätigen Personen an allen hessischen Schulen
unkompliziert, kostenfrei und freiwillig zweimal in der Woche selbst testen können.
Auf Basis der Ihnen bereits bekannten Pläne für den weiteren Schulbetrieb nach den Osterferien soll mit der Durchführung der Antigen Selbsttests an allen
hessischen Schulenab Montag, 19. April 2021, also nach dem Ende der Osterferien, begonnen werden. Darüber hinaus können Schülerinnen und
Schüler auch einmal in der Woche den kostenfreien „Bürgertest“ nutzen, der von geschultem Personal durchgeführt wird. Eine Übersicht der Teststellen finden Sie unter www.corona-test-hessen.de.
Die Teilnahme an der Testung ist freiwillig. Eine Testpflicht besteht weder für die Schülerinnen und Schüler noch für das Personal. Die Nichtteilnahme an der Testung
hat daher keine negativen Konsequenzen. Wer von dem Testangebot keinen Gebrauch macht, kann gleichwohl (auch in Präsenz) am Schulbetrieb teilnehmen.
Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente. Nur wenn die vollständig ausgefüllte Einwilligungs- und Datenschutzerklärung rechtzeitig vor der
ersten Testung vorliegt, darf eine Schülerin bzw. ein Schüler getestet werden.
am Donnerstag, d. 01.04.2021 ist letzter Schultag vor den Osterferien.
Damit wir unseren Hygieneplan einhalten können, werden die Kinder - nicht wie sonst vor den Ferien üblich - nach der 3. Stunde
Unterrichtsschluss haben:
Die Flexklassen haben Unterrichtsschluss um 11:30 Uhr, die Jahrgänge 3 und 4 um 12:45 Uhr.
Die Betreuung findet für die angemeldeten Kinder wie gewohnt statt.
Ich wünsche Ihnen trotz der momentanen Bedingungen ein schönes Osterfest und bleiben Sie bitte gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Dietz
(Rektorin)
UPDATE 51 vom 30.03.2021
Schreiben des Hessischen Kultusministeriums und der Landesschüler*innenvertretung Hessen an alle Schüler*innen vom 29.03.2021
mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die geplante Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab dem 22.02.2021 in Form eines Wechselunterrichts
informieren.
- Ab dem 22.02.2021 werden die Klassen in zwei Hälften getrennt. Das heißt es wird eine Gruppe A und eine Gruppe B geben, die sich täglich
abwechseln. Eine Gruppe ist in der Schule und die andere Gruppe zuhause. Die Gruppeneinteilung geht Ihnen heute über Ihre Klassenlehrerinnen per E-Mail zu. Sie erfolgte aus organisatorischen und
pädagogischen Gründen. Wie bereits im letzten Frühjahr geschehen, haben wir auch dieses Mal versucht, Geschwisterkinder am selben Tag zu beschulen. Der Plan gilt vorbehaltlich der weiteren
Entscheidungen des Kultusministeriums bis auf Weiteres.
- Die Flexklassen werden von der 1. - 4. Stunde Unterricht haben und die 3. und 4. Klasse von der 1. – 5. Stunde. Die
Lernzeit entfällt in diesem Zeitraum. In allen Gruppen werden die Kinder von den bisherigen Fach- bzw. Klassenlehrern in den Fächern Mathematik, Deutsch, und Sachunterricht sowie Englisch ab der
3. Klasse unterrichtet. Der Präsenzunterricht wird sich mit Zeiten des häuslichen Lernens abwechseln.
- Die Kinder können ab 7.45 Uhr in die Schule kommen, müssen aber sofort und mit entsprechendem Abstand zu ihren festen Plätzen gehen. Im
Flur gibt es bereits Hygienespender und die Lehrkräfte achten auf einzelnes Eintreten der Kinder. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder möglichst nicht vor 07:45 Uhr in die Schule kommen, um
Warteansammlungen zu vermeiden. Weiterhin sollten die Kinder nicht in den gewohnten Laufgruppen, sondern einzeln zur Schule laufen.
- Die Kinder werden nacheinander in die Pausen geschickt und nacheinander auch wieder in das Gebäude geholt. Die Pausenzeiten haben wir individuell
in den Lerngruppen organisiert, um Abstand zu wahren und den Kindern zu ermöglichen in der Pause keine Maske tragen zu müssen.
- In allen Räumen gibt es Seifenspender, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel, aber kein warmes Wasser.
- In den Klassenräumen haben die Klassenlehrer die Anordnung der Tische gemäß der Abstandsregelung geändert. Gruppen- und Partnerarbeiten sowie die
gewohnten Sitzkreise auf den Bänken werden nicht stattfinden.
- Schülerinnen und Schüler, die für die Betreuung des Landkreises angemeldet sind, können an den Präsenzunterrichtstagen dieses Angebot in Anspruch
nehmen. Bitte teilen Sie mir möglichst zeitnah über das beigefügte Formular, welches Sie auch auf der Homepage finden, mit, ob und wie lange Ihr Kind in die Betreuung des Landkreises gehen
wird.
- Ab dem 22.02. wird für Grundschulkinder auch im Unterrichteine Maskenpflicht bestehen. Medizinische Masken werden empfohlen, sind
aber nicht verpflichtend. Nicht zugelassen sind alle Formen von Visieren oder Schals. Die Masken müssen mindestens täglich gewechselt werden.
Ausgenommen von der Maskenpflicht ist die erste große Pause, in welcher die Gruppen getrennt auf den Pausenhof gehen. Zudem wird es in den
Klassenräumen alle 30 Minuten eine Maskenpause geben.
- Wir möchten Sie dringend bitten, Ihren Kindern Wechselmasken mit in die Schule zu geben, welche in der Box „eingelagert“ werden können. Es kommt
sehr häufig vor, dass Kinder ihre Maske verlieren, vergessen haben oder diese durchnässt ist. Daher ist es wichtig, dass immer zwei oder drei Masken Ihres Kindes in der Schule zum Wechseln
vorhanden sind, besonders jetzt, wenn diese dauerhaft getragen werden müssen.
- Sollte Ihr Kind aus schwerwiegenden medizinischen Gründen nicht in der Lage sein, dauerhaft eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, so benötigen wir
von Ihrem Kinder- oder Hausarzt ein entsprechendes Attest. Dieses Attest ist drei Monate gültig.
- Ab der Aufnahme des Wechselunterrichts können wir Klassenarbeiten, Tests etc. geschrieben werden. Diese werden rechtzeitig
angekündigt.
- An den Tagen, an denen kein Unterricht für Ihr Kind stattfindet, werden wir eine Notbetreuung im Rahmen des Stundenplans durchführen. Auf der
Schulhomepage finden Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Notbetreuung sowie das Formular zur Anmeldung. Die Teilnahme an der Notbetreuung sollte wirklich nur im äußersten Notfall
erfolgen, da wir bei einer zu großen Schülerzahl nicht mehr in der Lage sind, die Hygieneregeln durchzuführen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Betreuungsgemeinschaften!
Bitte geben Sie Ihren Kindern ALLE Arbeitsmaterialien mit in die Schule. Da die Kinder Schreibmaterialien nicht untereinander austauschen sollen,
benötigen sie auch Schere und Kleber.
Liebe Eltern, die in diesem Brief übermittelten Informationen sind nicht abschließend und werden fortlaufend überarbeitet und ergänzt. Bitte
sprechen sie mit Ihren Kindern über die Hygieneregelungen vor Schulbeginn. Die Klassenlehrerinnen werden dies ab 22.02.2021 auch im Gruppenverbund thematisieren.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerinnen.
Ich danke Ihnen von Herzen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis – bitte bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Dietz
Anmeldeformular für die Betreuung des Landkreises im Wechselmodell
ab Montag, den 22.02.2021 werden wir in den Wechselunterricht starten.
Dies bedeutet, dass Ihr Kind immer abwechselnd einen Tag am Präsenzunterricht in der Schule und einen Tag am
Distanzunterricht zu Hause teilnimmt. Sie werden am Dienstag, den 16.02.2021 darüber informiert, an welchen Tagen der Präsenzunterricht für Ihr Kind
stattfindet.
Der aktuelle Hygieneplan sieht nun auch eine Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren
während des gesamten Schultages vor. Außerdem gilt das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern auch im Unterricht.
Für die Tage mit Distanzunterricht bieten wir eine Notbetreuung im Rahmen der normalen Schulzeit an.
Bitte geben Sie die Anmeldung zur Notbetreuung bis Donnerstag, den 18.02.2021 ab!
Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind Kinder, wenn:
eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann (z.B. beide Eltern arbeiten). Dies muss durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers (s.o.)
nachgewiesen werden.
eine Betreuung durch das Jugendamt angeordnet wurde.
Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht, die eine besondere Betreuung erfordert.
ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte entstünde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von den durch
allgemein entstehenden Hörten abhebt.
Die Anmeldung für die Notbetreuung findet über die Klassenleitung Ihres Kindes statt. Die Bescheinigung des Arbeitgebers geben Sie bitte
spätestens am ersten Tag der Notbetreuung ab.
Sollten Sie Ihren Anspruch auf Kinderkrankengeld geltend machen wollen, informieren Sie bitte die
Klassenleitung Ihres Kindes. Sie bekommen dann eine Bescheinigung von der Schule, dass Sie Ihr Kind zu Hause betreut haben. Wichtig ist, dass Sie uns den Zeitraum nennen, für den Sie das
Kinderkrankengeld beantragen möchten.
Ich bitte Sie als Eltern weiterhin eindringlich, das Schulgelände nur in dringenden Fällen und nur nach vorheriger Anmeldung zu
betreten! In diesem Fall gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln für Sie. Zum Abholen verabreden Sie sich bitte mir Ihren Kindern am Schultor.
WICHTIG: Sollte Ihr Kind Krankheitssymprome haben, die auf eine COVID-19-Infektion hinweisen, lassen Sie es bitte
unbedingt zuhause.
Sollten Krankheitssymptome im Laufe des Schultags auftreten, müssen Sie Ihr Kind unverzüglich von der Schule abholen. Bitte beachten Sie dazu das Formular "Umgang
mit Krankheits- und Erkältungssymptomen"!
Ministerschreiben an Eltern und Erziehungsberechtigte