Die Einschulung an der Geschwister-Scholl-Schule


Ablauf und meist gestellte Fragen

 

 

Die Schulanmeldung

 

 

Circa 1,5 Jahre vor der Einschulung:

 

  • Schulanmeldung in der Schule, Informationsabend für Eltern

Herbst oder Frühjahr vor der Einschulung:

  •  Untersuchung durch das Gesundheitsamt (Termine legt das Gesundheitsamt fest)

Frühjahr vor der Einschulung:

  • Probeschultag (verpflichtend)

 

 

 

Etwas 1,5 Jahre vor der Einschulung erhalten Sie eine Einladung zur Schulanmeldung. Hierzu vergeben wir Vormittagstermine, welche Ihnen ca. 3 Wochen vorher postalisch zugehen.

 

Die Schulanmeldung an unserer Schule ist verpflichtend, auch wenn Sie in naher oder ferner Zukunft umziehen oder Ihr Kind an einer Privatschule anmelden möchten.

 

Bei der Schulanmeldung erhalten Sie Formulare und Übersichten, während wir uns mit Ihrem Kind unterhalten. Bitte bringen Sie ein Original der Geburtsurkunde zu diesem Termin mit. Der Zeitaufwand der Schulanmeldung beträgt ungefähr 20 Minuten.

 

 

 

Was mache ich, wenn wir im Urlaub sind oder mein Kind krank wird?

 

 

Bitte geben Sie uns telefonisch Bescheid, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können. Von unserer Sekretärin erhalten Sie einen Ersatztermin. Das Sekretariat ist dienstags und donnerstags von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr sowie in den Ferien mittwochs von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt.

 

Ggfs. geänderte Öffnungszeiten finden Sie auf der Homepage.

 

 

 

Was mache ich, wenn wir umziehen?

 

 

Auch wenn Sie umziehen, werden wir die Schulanmeldung an der Geschwister-Scholl-Schule durchführen. Nach dem Umzug teilen Sie uns die neue Adresse mit und geben der neuen Schule vor Ort Bescheid, dass Sie dorthin gezogen sind. Die Unterlagen schicken wir dann automatisch an die neue Grundschule.

 

 

 

Ich möchte, dass mein Kind an einer anderen Schule beschult wird oder eine andere Grundschule ist zuständig, aber ich möchte, dass mein Kind an der Geschwister-Scholl-Schule beschult wird.

 

 

 

Für Grundschüler gelten grundsätzlich sogenannte „Schulbezirksgrenzen“, das heißt, alle Grundschüler müssen diejenige Grundschule besuchen, in deren Einzugsbereich sie wohnen. Ausnahmeregelungen gibt es, wenn Sie Probleme haben, eine Betreuung für Ihr Kind in der Umgebung zu finden oder eine Privatschule anwählen.

 

 

 

Privatschule:

 

Wenn Sie den Besuch einer Privatschule wünschen, so teilen Sie uns das bitte bei der Schulanmeldung mit. Wir vermerken dies in den Unterlagen. Wenn wir von Ihnen oder der Privatschule die Rückmeldung erhalten, dass Ihr Kind dort angenommen wurde, so senden wir alle Unterlagen automatisch dorthin. WICHTIG: Die Mitteilung an uns, dass Ihr Kind eine Privatschule besuchen möchte ersetzt nicht die Schulanmeldung an unserer Schule!

 

 

 

Öffentliche Schule:

 

Wenn Sie im Schulbezirk der Geschwister-Scholl-Schule wohnen, Ihr Kind aber eine andere öffentliche Schule besuchen soll, so können Sie zwischen Oktober und Dezember vor dem Einschulungsjahr einen „Gestattungsantrag“ bei uns einreichen. Diesen erhalten Sie entweder im Sekretariat oder im Downloadbereich des Schulamtes in Kassel (www.schulaemter.hessen.de/standorte/kassel).

 

In diesem Gestattungsantrag müssen Sie Ihren gewünschten Schulwechsel begründen. Die Geschwister-Scholl-Schule und die gewählte Grundschule nehmen zu diesem Antrag Stellung und senden dieses an das Schulamt in Kassel. Das Schulamt entscheidet über Ihren Antrag und sendet die Entscheidung schriftlich (nicht vor Mai!) an Sie.

 

 

 

Sollten Sie nicht im Zuständigkeitsbereich wohnen, ihr Kind aber die Geschwister-Scholl-Schule besuchen, so reichen Sie den Gestattungsantrag an der für Sie zuständigen Schule ein. Alles andere gilt wie oben.

 

 

 

 

 

Die Untersuchung durch das Gesundheitsamt

 

 

 

Vor dem Schulbesuch muss Ihr Kind vom Gesundheitsamt untersucht werden. Die Termine gehen Ihnen ungefähr drei Wochen vorher per Post zu und finden am Vormittag in den Räumen der Geschwister-Scholl-Schule statt. Diese Teilnahme an der Untersuchung ist verpflichtend!

 

Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, so teilen Sie dies bitte der Geschwister-Scholl-Schule mit. Wenn möglich, dann erhalten Sie einen anderen Termin. Ist dies nicht möglich, so müssen Sie die Untersuchung direkt im Gesundheitsamt durchführen lassen. Bitte wenden Sie sich an dieses, um einen Termin zu erhalten.

 

 

 

„Mein Kind hat gar nicht mitgemacht. Das Gesundheitsamt empfiehlt die Einschulung nicht. Wird mein Kind jetzt nicht eingeschult?“

 

 

 

Die Untersuchung durch das Gesundheitsamt ist eine Momentaufnahme, welche wir allerdings sehr genau in unsere Einschulungsentscheidung mit einbeziehen. Trotzdem gehört zu der Entscheidung, ob wir ein Kind einschulen, noch viel mehr: Wir haben Ihr Kind in der Schulanmeldung kennen gelernt, die Vorschulgruppe der Kindertagesstätte ist meist wöchentlich in der Schule und wird sozialpädagogisch betreut, wir laden Ihr Kind zum Probeschultag ein,…..

 

Aus all diesen Terminen ergibt sich ein Gesamtbild, von welchem wir unsere Entscheidung abhängig machen. Bitte nehmen Sie die Untersuchung durch das Gesundheitsamt bitte ernst, aber keine Sorge, wenn etwas mal nicht klappt.

 

(Siehe auch Informationen zur Vorklasse).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Probeschultag

 

 

 

Am Probeschultag werden alle zukünftigen Schulkinder unseres Einzugsbereichs zu einem Probeunterricht bei uns in die Schule eingeladen. Die Einladung geht Ihnen über die Kindertagesstätte oder per Post zu. Die Kinder der Kindertagesstätte in Rothwesten werden von Erzieherinnen begleitet. Besucht Ihr Kind eine andere Kindertagesstätte, so bitten wir Sie den Besuch des Probeschultages selbst zu organisieren. In der auf der Einladung angegebenen Zeit werden Ihre Kinder mit den Schülerinnen und Schülern des ersten Schulbesuchsjahres spielerisch unterrichtet. Achtung: Die Aufteilung Ihrer Kinder auf die Klassen des Flexiblen Schulanfangs ist keine verbindliche Klassenaufteilung für das erste Schuljahr!

 

 

 

Was muss ich meinem Kind an diesem Tag mitgeben?

 

 

Ihr Kind benötigt an diesem Tag: Schere, Kleber, Stifte und ein Frühstück.

 

 

 

Sollte Ihr Kind krank sein oder Sie im Urlaub, so geben Sie uns bitte Bescheid. Leider kann dieser Termin nicht nachgeholt werden. Dieser Termin ist relevant für die Entscheidung über eine Einschulung.

 

 

 

Und sonst?

 

 

Damit Sie und Ihr Kind die Schule besser kennen lernen können und der Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule gut verläuft, bieten wir verschiedene Möglichkeiten an:

 

 

 

  • Die Vorschulgruppe der Kindertagesstätte kommt ab Januar/Februar des Jahres der Einschulung regelmäßig in die Schule und „arbeitet“ mit der Sozialpädagogin
  • Die Erzieherinnen können nach vorheriger Absprache den Unterricht an der Geschwister-Scholl-Schule besuchen
  • Die Vorschulgruppen werden nach Möglichkeit zu verschiedenen Aktivitäten eingeladen (z.B. Zirkusprojekt, Theaterfahrten, Autorenlesungen,….)

 

 

 

Die Einschulung findet immer am ersten Dienstag nach den Sommerferien statt.

 

 

 

Was ist ein Vorlaufkurs?

 

 

 

Wenn wir feststellen, dass Ihr Kind bei der Schulanmeldung noch deutliche Probleme mit der deutschen Sprache hat, bieten wir die Teilnahme am Vorlaufkurs an. Dabei wird der Gebrauch der deutschen Sprache geübt, allerdings geht es nur um das Sprechen und Verstehen. Geschrieben wird noch nicht. Nach Absprache mit der Kindertagesstätte laden wir Ihr Kind schriftlich zum Vorlaufkurs ein. Sie müssen Ihr Kind bitte bringen; sofern es die Kindertagesstätte in Rothwesten besucht, wird es von einer Erzieherin abgeholt. Der Vorlaufkurs findet nur statt, wenn es genügend Kinder für den Vorlaufkurs gibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Was ist eine Vorklasse und warum gibt es an der Geschwister-Scholl-Schule keine?

 

 

 

Eine Vorklasse ist für Kinder gedacht, die zwar schulpflichtig, also alt genug für den Schulbesuch sind, aber in ihrer Entwicklung noch Zeit benötigen. Dies kann zum Beispiel bei Schwierigkeiten in den Bereichen „soziales Verhalten“, „emotionale Entwicklung“ oder „Konzentration und Aufmerksamkeit“ der Fall sein. Kinder können aufgrund dessen vom Schulbesuch zurückgestellt werden.

 

Im Flexiblen Schulanfang wird keine Vorklasse angeboten, da in diesem System die Kinder die Zeit bekommen, welche Sie für ihre Entwicklung benötigen. Ausgangspunkt und Ziel unseres pädagogischen Handelns ist dabei das einzelne Kind mit seinen Stärken, Schwächen, Interessen und Neigungen. Schwerpunkte des Konzepts des Flexiblen Schulanfangs sind daher von Beginn an:

 

 

 

  • Aufnahme aller schulpflichtigen Kinder ohne Überprüfung der Schulfähigkeit. Eine Zurückstellung im Sinne des Hessischen Schulgesetzes ist nicht möglich (Also keine Vorklasse)
  • Bildung jahrgangsübergreifender Lernarrangements
  • Hochdifferenzierte Unterrichtsangebote
  • Einbezug sozialpädagogischer Kompetenz
  • Möglichkeit einer individuellen Verweildauer von ein bis drei Jahren, wobei die Zeit über das zweite Schulbesuchsjahr hinaus nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet wird

 

 

 

Kann ich mein Kind auch vorzeitig einschulen?

 

 

 

Alle Kinder, welche zwischen Juli und Dezember des Jahres der Einschulung sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern auch vorzeitig eingeschult werden. Sollte dies der Fall sein, so bitten wir Sie um einen formlosen Antrag unter Angabe folgender Informationen:

 

  • Ihre Daten
  • die Daten Ihres Kindes
  • Angabe der Kindertagesstätte

 

Diesen reichen Sie bitte bei der Schule ein. Über eine vorzeitige Einschulung entscheidet die Schulleitung nach Sichtung aller Unterlagen und Rücksprache mit sowohl der Kindertagesstätte als auch dem schulpsychologischen Dienst. Sie erhalten eine schriftliche Antwort.