Wetterbedingter Ausnahmezustand

Gerade im Winter kann es vorkommen, dass das Wetter uns vor Schwierigkeiten stellt. Von Seiten des Schulamtes werden keine generellen Schulschließungen ausgesprochen. Jede Schule entscheidet selbstständig und nach aktueller Lage. Leider ist diese teilweise schwer einschätzbar, weil jede Lehrkraft zunächst versucht, in die Schule zu kommen. Wenn es die Verkehrslage jedoch nicht zulässt, muss je nach Situation entschieden werden, ob ein normaler Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann oder ob wir in die Notbetreuung übergehen müssen. Die Entscheidung für eine Notbetreuung kann/muss daher auch kurzfristig gefällt werden. Wir wissen, dass diese Entscheidung bei Ihnen ebenfalls zu Herausforderungen führt, danken Ihnen jedoch für Ihr Verständnis.

 

 

Was heißt Notbetreuung?

  • Notbetreuung heißt, dass kein regulärer Unterricht stattfindet.
  • Sollten Sie zu Hause sein und können eine Betreuung Ihrer Kinder gewährleisten, darf Ihr Kind zu Hause bleiben.
  • Sollte Ihr Kind bereits in der Schule angekommen sein und Sie befinden sich schon auf dem Weg zur Arbeit, kann Ihr Kind in der Schule verbleiben.
  • Im Falle einer anderen Betreuungsmöglichkeit z.B. durch Sie, Großeltern oder befreundete Familien, darf Ihr Kind nach einer Informationen Ihrerseits die Notbetreuung verlassen.
  • Bestelltes Essen darf in eigenen Dosen ab 12.30 Uhr abgeholt werden.
  • Die Schule muss in Ausnahmezuständen laut Rechtsanspruch eine Notbetreuung für die Dauer von fünf Stunden ab Schulbeginn gewährleisten.
  • Die Teilnahme am Ganztag ist ein freiwilliges Angebot. Hier gilt kein Rechtsanspruch auf Notbetreuung. Daher kann eine Betreuung nur gewährleistet werden, wenn ausreichend Personal die Schule erreichen kann. Informationen werden an Sie so früh wie möglich weitergegeben.