Frage/ Situation
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Ansprechpartner
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Anmeldung: auch vorzeitige Einschulung, Terminprobleme bei der Anmeldung,
Durchführung der Anmeldung
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Sekretariat: Frau Schmidt
Sekretariatszeiten: dienstags und Donnerstag von 07:30 Uhr bis 13:00 unter 05607-388 oder per eMail
Schulleitung bzw. Sozialpädagogin; die Einladung und Terminierung erhalten Sie schriftlich über das Sekretariat
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Arbeitsgemeinschaften
AG der Schule
Andere Arbeitsgemeinschaften (z.B. Musikensemble oder Gitarrenunterricht)
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AG-Leitung (Lehrkraft); Problem konnte nicht gelöst werden: Schulleitung
AG-Leitung; Problem konnte nicht gelöst werden: Schulleitung
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Dienstpflichtverletzungen
z.B. Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, Verstöße gegen die Dienstordnung durch Lehrkräfte
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Schulleitung
Sie sind mit dem Ausgang des Gesprächs/ der erhaltenen Antwort nicht einverstanden/zufrieden? Staatliches Schulamt
Kassel (Frau Wetterau oder Frau Süßmann)
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Einschulung
Auch vorzeitige Einschulung, Terminvergabe und Terminorganisation
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Sekretariat: Frau Schmidt
Sekretariatszeiten: dienstags und Donnerstag von 07:30 Uhr bis 13:00 unter 05607-388 oder per eMail
Schulleitung bzw. Sozialpädagogin; die Einladung und Terminierung erhalten Sie schriftlich über das Sekretariat
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Elternabend
z.B. Sie wünschen ein bestimmtes Thema; Sie wünschen einen (außerordentlichen) Elternabend),…
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Elternbeiräte der jeweiligen Klassen
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Erkrankung meines Kindes
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Das Fehlen eines Kindes bei Krankheit oder aus anderen Gründen muss unverzüglich vor Unterrichtsbeginn bis 07.45 Uhr von den
Eltern in der Schule telefonisch oder auf dem Anrufbeantworter gemeldet werden.
Die Eltern sind verpflichtet, die Schule über die Dauer der Abwesenheit ihres Kindes auf dem Laufenden zu halten.
Beim Fehlen von mehreren Tagen muss ab dem vierten Tag eine schriftliche Entschuldigung machgereicht werden (z.B. im Schulheft). Diese muss spätestens am dritten
Tag, wenn das Kind die Schule wieder besucht, vorliegen.
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Freistellung vom Unterricht
z.B. wegen Familienfeier, besonderer Veranstaltungen (Jugendtrainiert für Olympia, Jugend musiziert, Sichtung Sport- oder Musikklassen,….) oder Kur
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Bis zu 2 Tage: Klassenlehrerin, formloser schriftlicher Antrag.
Bei längeren Fehlzeiten, wie z.B. einem Kuraufenthalt oder in Verbindung mit den Ferien: Schulleitung. Bitte geben Sie einen formlosen Antrag (ggfs. mit
Nachweisen) über die Klassenleitung oder im Sekretariat ab.
WICHTIG: Freistellungen in Verbindung mit Ferien sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich (z.B. Heirat in der Familie, Todesfall, Kurmaßnahmen,
Krankheitsfall). Sie müssen den jeweiligen Grund schriftlich und ggfs. mit übersetzten Dokument darlegen können. Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor der
Befreiung bei der Schulleitung eingereicht werden.
Fehlen die Kinder ohne diese Freistellung, droht ein Schulpflichtverletzungsverfahren durch das Staatliche Schulamt Kassel.
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Gesundheitsamt – Untersuchung bei Einschulung
Probleme bei der Terminvergabe/ der Termin kann nicht wahrgenommen werden.
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Sekretariat: Frau Schmidt
Sekretariatszeiten: dienstags und Donnerstag von 07:30 Uhr bis 13:00 unter 05607-388 oder per eMail
Wenn möglich, dann erhalten Sie einen anderen Termin. Ist dies nicht möglich, so müssen Sie die Untersuchung direkt im Gesundheitsamt durchführen lassen. Bitte
wenden Sie sich an dieses, um einen Termin zu erhalten.
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Gestattungsantrag
(Besuch einer anderen als der zuständigen Schule)
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Wenn Sie im Schulbezirk der Geschwister-Scholl-Schule wohnen, Ihr Kind aber eine andere öffentliche Schule besuchen soll, so können Sie zwischen Oktober und
Dezember vor dem Einschulungsjahr einen „Gestattungsantrag“ bei uns einreichen. Diesen erhalten Sie entweder im Sekretariat oder im Downloadbereich des Schulamtes
in Kassel (www.schulaemter.hessen.de/standorte/kassel).
In diesem Gestattungsantrag müssen Sie Ihren gewünschten Schulwechsel begründen. Die Geschwister-Scholl-Schule und die gewählte Grundschule nehmen zu diesem Antrag
Stellung und senden dieses an das Schulamt in Kassel. Das Schulamt entscheidet über Ihren Antrag und sendet die Entscheidung schriftlich (nicht vor Mai!) an Sie.
Sollten Sie nicht im Zuständigkeitsbereich wohnen, ihr Kind aber die Geschwister-Scholl-Schule besuchen, so reichen Sie den Gestattungsantrag an der für Sie
zuständigen Schule ein. Alles andere gilt wie oben.
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Informationen zur Klasse
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Klassenlehrkraft, ggfs andere in der Klasse unterrichtende Lehrkräfte
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Konflikte zwischen Kindern
Außerhalb der Schulzeiten
Innerhalb der Schulzeiten
Konflikte zwischen Eltern und Lehrkräften
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Eltern der betroffenen Kinder, ggfs. Team der Betreuung
Eltern der betroffenen Kinder, ggfs. Elternbeirat, Klassenlehrkräfte
Sie haben keine Lösung gefunden? Schulleitung
Gespräch mit der Klassenlehrkraft/Fachlehrkraft
Sie haben keine Lösung gefunden? Ggfs. Einbezug des Klassenelternbeirates, sonst Schulleitung
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Leistungen meines Kindes
Informationen und Rückfragen
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Klassenlehrkraft/ Fachlehrkraft
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Noten meines Kindes
Informationen und Rückfragen
Meinungsverschiedenheiten, Probleme, Konflikte, Unverständnis
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Klassenlehrkraft/ Fachlehrkraft
Betrifft das Problem mehrere Kinder/Personen: Elternbeirat
Sie konnten nach einem Gespräch keine Lösung finden? Schulleitung (schriftliche Anfrage oder Gespräch)
Sie haben eine schriftliche Begründung / Antwort durch die Schulleitung bekommen, die Sie nicht zufrieden stellt?
Staatliches Schulamt Kassel (Frau Wetterau oder Frau Süßmann)
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Rückstellung meines Kindes im laufenden Schuljahr
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Schriftlicher Antrag an die Klassenkonferenz/die Klassenlehrkraft
Nach der Empfehlung der Klassenkonferenz fällt die Schulleitung eine Entscheidung, welche Ihnen schriftlich mitgeteilt wird.
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Umzug
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Grundschule des neuen Wohngebiets, Klassenlehrkraft und Sekretariat der Geschwister-Scholl-Schule
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Zuzug nach Rothwesten
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Sekretariat: Frau Schmidt
Sekretariatszeiten: dienstags und Donnerstag von 07:30 Uhr bis 13:00 unter 05607-388 oder per eMail
Abmeldung an der bisherigen Grundschule (Sekretariat und Klassenlehrerin)
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